Auswirkungen der EU-Richtlinie über die Entsorgung radioaktiver Abfälle auf die Suche von Endlagern für Atommüll
Charakteristisch erscheint in den meisten EU-Staaten eine Nicht-Entscheidung bezüglich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Es handelt sich um konsequentes Hinausschieben eines zu lösenden Problems: der Frage, was mit dem Atommüll geschehen soll. „Damit sich dies ändert, sind politisches Engagement, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen sowie ausreichende wissenschaftliche, technische und finanzielle Ressourcen erforderlich.“ Am 19.7.2011 hat der Rat (hier: EU-Landwirtschaftsrat) die am 3.11.2010 von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie3 über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle angenommen. Entgegen der Fassung des Entwurfs aus dem November 2010 findet sich in der nun beschlossenen Form der Richtlinie kein generelles Verbot4 für die Ausfuhr von atomaren Abfällen in Drittländer. Am 23.8.2011 ist die Richtlinie schließlich in Kraft getreten.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 06 - 2011 (November 2011) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis: | € 25,00 | |
| Autor: | Ulf Roßegger | |
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