Montag, 06.09.2010
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Konsequenzen aus der Neugestaltung der Abfallrahmenrichtlinie

Die Europäische Kommission hat im November 2005 ihre „Thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling“ vorgestellt. Gleichzeitig hat die Kommission eine grundlegende Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG1 vorgeschlagen.

Als Gründe für diese grundlegende Überarbeitung gibt die Kommission an, ein Umweltziel einführen zu müssen, in stärkerem Maße zu einem auf Standards gestützten Konzept zu finden und den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen2.

Die Kommission betrachtet es überdies als zwingend erforderlich, die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsteilnehmer und die zuständigen Behörden auf dem Binnenmarkt für Recyclingprodukte zu stärken.









Copyright: © Saxonia Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH Freiberg
Quelle: 6. Sächsische Abfalltage 2007 (Mai 2007)
Seiten: 9
Preis: € 4,50
Autor: Prof. Dr. Reinhard Müller

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