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Bestimmte mineralische Abfälle/Stoffe können nur als mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt werden, während der Einsatz derselben Stoffe auf einer Deponie rechtlich unzulässig und damit ausgeschlossen ist. Die Regelungsunterschiede führen in den Fällen, in denen Abfälle/Stoffe auch als Deponieersatzbaustoffe einsetzbar sind, dazu, daß der Einsatz als Deponieersatzbaustoff erheblich verteuert wird, weil häufiger und auf wesentlich mehr Parameter zu untersuchen und die Annahme, der Einsatz und der Verbleib des Deponieersatzbaustoffes wesentlich umfangreicher zu dokumentieren ist. Sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlung liegen nach Auffassung von INWesD nicht vor. Gründe für die beabsichtigte Ungleichbehandlung werden auch nicht genannt. Die Ungleichbehandlungen sind daher unverhältnismäßig und verstoßen nach Auffassung von INWesD daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG!
| Copyright: | © proenvi GmbH | |
| Quelle: | Verordnungen mineralischer Stoffe und Abfälle (Juni 2008) | |
| Seiten: | 30 | |
| Preis: | € 15,00 | |
| Autor: | Hartmut Haeming | |
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